Anfrage vom 5.11.2017 (Ausgleichsmaßnahmen)

Anfrage bzgl. Ausgleichsmaßnahmen zu den Baumaßnahmen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

  1. Welche Bebauungspläne wurden in den letzten 15 Jahren aufgestellt, für die eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erforderlich war?
  2. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden beschlossen?
    a) Maßnahmen durch die Kommune
    b) Maßnahmen durch Grundstückseigentümer
  3. Seit 2011 müssen diese Flächen auf der Internetseite Natureg.Hessen.de veröffentlicht werden. Ist das geschehen?
  4. Wurden die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt?
  5. Wenn nicht, warum?

Antwort der Gemeinde Brombachtal vom 21.11.2017:

Folgende Bebauungspläne/Ergänzungssatzungen wurden in den letzten Jahren neu aufgestellt:

  • Ergänzungssatzung “Fürstenauer Eck”, rechtskräftig seit 28.10.2011
    Ausgleichsfläche: Flur 7, Flst. Nr. 45, Langenbrombach, privat.
    Wurde bereits umgesetzt.
  • Ergänzungssatzung “Am Buchengraben”, rechtskräftig seit 23.11.2012
    Ausgleichsfläche nicht nötig, da aufgrund der grünordnerischen Maßnahmen der Planung keine Verschlechterung des Ausgangszustandes zu erwarten ist.
  • Ergänzungssatzung “Oberdörfer Straße”, rechtskräftig seit 04.12.2015
    Ausgleichsfläche: Flur 3, Flst. Nr. 61/1 & 81, Langenbrombach, privat.
    Wurde bisher noch nicht gebaut.
  • Ergänzungssatzung “Am Sportplatz”, rechtskräftig seit 04.12.2015
    Ausgleichsfläche: Flur 4, Flst. Nr. 28, Kirchbrombach, privat.
    Wurde bereits umgesetzt.
  • Ergänzungssatzung “Eichelsweg”, rechtskräftig seit 23.12.2016
    Ausgleichsfläche: Flur 3, Flst. Nr. 200 (teilweise), Kirchbrombach, privat und Flur 4, Flst. Nr. 68 (teilweise), Kirchbrombach, privat.
    Wurde bereits umgesetzt.

Die Umsetzung der Maßnahmen wurde rechtlich verbindlich durch die jeweilige Ergänzungssatzung geregelt.

Die Umsetzung zur Veröffentlichung auf der Internetseite “natureg.hessen.de” wurde noch nicht realisiert. Die befindet sich jedoch bereits in Planung.

Wir verweisen hiermit noch auf die Novellierung des § 13b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im Jahre 2017. Demnach werden bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer Grundfläche von unter 10.000 qm keine Ausgleichsflächen mehr benötigt.

B’90/Die Grünen Brombachtal kommentiert die Antwort wie folgt

Die von der Gemeinde angegebenen Baumaßnahmen sind aus uns nicht ersichtlichen Gründen leider unvollständig.

Zum einen sind über das Odenwälder Geo-Informationssystem “gis.odenwaldkreis.de” neben den o. g. Maßnahmen noch die Baumaßnahmen “Untere Beine” sowie “Die Steinert” einsehbar, die in der Antwort der Gemeinde Brombachtal allerdings nicht erwähnt wurden.

Darüber hinaus wurde in der Gemeindevorstandssitzung vom 04.01.2018 über die Verpflichtung der Erfassung im Datenregister NATUREG informiert. Für die Ersterfassung sei “derzeit von ca. 30 Ausgleichs-/Ersatzflächen auszugehen”, so die Niederschrift im Protokoll des Gemeindevorstands.

Dies bedeutet, dass die Antwort der Gemeinde auf die Anfrage vom 5.11.2017 große Lücken aufweist, was eine weitere Anfrage zum Thema Ausgleichsflächen in Brombachtal unumgänglich macht.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

1 Kommentar