Aufkündigung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Immobiliarvollstreckung
Die Gemeindevertretung möge beraten und beschließen, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Immobiliarvollstreckung aufzukündigen.
Begründung:
Den jährlichen Kosten in Höhe 1.800,- € steht kein angemessener Betrag an Vollstreckungen oder Rechtsauskünften gegenüber.
Siehe hierzu Anlage Anfrage Bündnis90/Grüne an die Verwaltung vom 10.7.15 und Antwort der Verwaltung vom 25.7.15.
Kommentar verfassen