Antrag vom 27.12.2015

Aufkündigung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Immobiliarvollstreckung

Die Gemeindevertretung möge beraten und beschließen, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Immobiliarvollstreckung aufzukündigen.

Begründung:

Den jährlichen Kosten in Höhe 1.800,- € steht kein angemessener Betrag an Vollstreckungen oder Rechtsauskünften gegenüber.

Siehe hierzu Anlage Anfrage Bündnis90/Grüne an die Verwaltung vom 10.7.15 und Antwort der Verwaltung vom 25.7.15.

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