Brut- und Setzzeit beginnt!

Vom 1. März bis zum 15. Juni eines jeden Jahres gilt während der Brut- und Setzzeit in Brombachtal die Anleinpflicht für Hunde. Auch das Betreten von Wiesen und Äckern ist während dieser Zeit untersagt.

Diese Regelung dient dem Schutz des Wildnachwuchses, wie zum Beispiel Rehen und Feldhasen, aber auch bodenbrütenden Vögeln. Oft reicht es schon, dass Elternvögel ihren Brutplatz verlassen, weil sie von freilaufenden Hunden aufgescheucht werden, denn dann können die Gelege auskühlen, was unter Umständen der Brut zum Verhängnis wird.

Verstoß kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen

Wie in der Brombachtaler Satzung, die seit Juli 2015 gilt, nachzulesen ist, gilt diese Regelung in der Feld- und Flurgemarkung im gesamten Gemarkungsgebiet der Gemeinde Brombachtal. Zum Feld gehören insbesondere Gartenanlagen, Obstanlagen, Äcker, Wiesen, Weiden sowie Plätze, Gewässer, Wege und Gräben. Ein Verstoß gegen die Satzung kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Achtung – nicht jedes Jungtier ist “hilflos”!

Leider werden allzu oft vermeintlich allein gelassene Kitze oder Junghasen mitgenommen und in Tierheimen, Hilfsstationen oder bei Tierärzten abgegeben. In den seltensten Fällen sind diese Tier jedoch hilflos, sondern wurden von den Elterntieren vorübergehend in die hohe Wiese “gesetzt”, damit sich diese auf Futtersuche begeben können – dies entspricht dem natürlichen Verhaltensmuster. Nähere Information und nützliche Tipps dazu finden sich auf den Seiten der Wildtierhilfe Odenwald.

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